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Dividendensammler aufgepasst: Passt die Strategie zu Deinem Broker?

Letzte Aktualisierung: 18.10.2023.

Kaum eine Finanz-Website, die nicht mit mehr oder weniger sinnvollen Brokervergleichen auf sich aufmerksam macht. Meist läuft es dann darauf hinaus, dass der günstigste Broker „gewinnt“. Aber was heißt „günstig“? Es gibt soooo viel mehr Kriterien als nur die Depotgebühr … Dividendensammler in spe sollten sich jedenfalls bereits vorab entsprechende Gedanken machen. Nachträgliche Depotüberträge machen nämlich eher weniger Spaß.
Hinweis: Dieser Blogbeitrag ist seinerzeit auch in der Ausgabe „Schritt-für-Schritt zum Dividenden-Profi“ des Magazin GELDMAG erschienen*.

* Das Blogger-Netzwerk FinanzFeed (nicht mehr aktiv) hatte im Juli 2021 zu einer Blogparade geladen.

Typische Kriterien der Brokerwahl

Worauf wird denn üblicherweise bei der Brokerwahl geachtet?

  • Depotgebühr? Klar, die fällt als erstes ins Auge. Die will ich vermeiden, wir sind uns einig! Egal ob die Depotgebühr nun pauschal anfällt, oder womöglich, noch schlimmer, in Prozent des Depotvolumens. Kein Wunder, dass etwa der Broker Flatex im Jahr 2020 bei der Einführung einer Depotgebühr von 0,1% nicht gerade auf Gegenliebe gestoßen ist. Trotzdem kann es Fälle geben, Gebühren billigend in Kauf zu nehmen – z.B. wenn die Konditionen an anderer Stelle zu meinem Vorteil sind.
  • Gebühren für Dividenden? Oha, das ist nun wirklich ein absolutes No-Go für Dividendenjäger. Geht höchstens für Wachstumswerte in der Ansparphase – also wenn man Dividendenzahlungen gar nicht mit einkalkuliert.
  • Kosten von Überweisungen? Ab und an, als Privatier oder Einkommensinvestor womöglich regelmäßig, will ich mir schließlich einen angesparten Betrag auf mein Girokonto überweisen lassen. Daher sollte zumindest einmal monatlich eine kostenfreie Überweisung möglich sein.
  • Verwahrgebühren? Hmmm … die sind im Zuge der aktuellen Niedrigzinsen ein neuer „Trend“ in Sachen Gebühren. Kann ich es nicht vermeiden, einen größeren Kassenbestand vorzuhalten, könnte auch dies ein Kriterium sein!

… aber was sind denn nun DEINE Pläne?

Um zu wissen, welche Kriterien zusätzlich relevant sein könnten, sollte ich mir vorab überlegen, in welche Wertpapiere ich investieren möchte:

Nur Aktien? Nur aus Deutschland? Oder auch Fonds? ETFs? Nur aus EU-Europa? Oder auch aus dem Nicht-EU-Ausland? US-ETFs? Nur Standardwerte wie McDonalds, Nestlé & Co., oder auch exotischere Papiere? US-REITs? Brauche ich die Möglichkeit für Sparpläne auf Aktien?

Last but not least: Will ich mich auch mit steuerlichen Fragen rund um Quellensteuer und Abgeltungsteuer näher beschäftigen?

Weniger häufig im Fokus …: der Währungstausch

Besteht mein Portfolio vornehmlich aus nicht EU-Werten, dann habe ich ein Thema mit dem Währungstausch. Wisst Ihr, welchen Wechselkurs Eure Depotbank z.B. für den Umtausch von USD heranzieht? Die comdirect etwa verwendet hausinterne Commerzbank-Wechselkurse. Natürlich sind die schlechter als die offiziellen.

Allerdings macht sich dies vornehmlich bei höheren Beträgen, also etwa dem Kauf oder Verkauf bemerkbar. Um ein paar Zahlen zu nennen: der niederländische Broker DEGIRO (ich weiß, gehört jetzt zu Flatex) nimmt (bei Nutzung der AutoFX-Funktionalität) bei USD 0,1% des Betrags als Umtauschgebühr. Das ist vergleichsweise wenig. Deutsche Broker nehmen meist mehr, z.B.

  • Onvista Bank 0,5%,
  • Smartbroker 0,45% und
  • Trade Republic 0,14%

(jeweils Stand 06/2021).

Investiert man einmalig 100.000,- EUR in US-Aktien, legt man der Onvista Bank also mal eben 500,- EUR auf den Tisch – zusätzlich zu den normalen Transaktionskosten, versteht sich.

Bei Dividendeneinahmen sind die Umtauschgebühren nur bei entsprechend hohen Beträgen relevant. Bei angenommenen 0,1% Gebühren fallen bei jährlichen Dividendenzahlungen von 10.000,- Euro gerade mal 10,- EUR an, aber bei 0,5% immerhin schon 50,- EUR. Würde einem dieser Betrag als Depotgebühr abgezogen, wäre da mancher schon eher verstimmt.

Übrigens: Bei Interactive Brokers und Konsorten fallen erst einmal gar keine Kosten an. Stattdessen landet der Betrag in einer entsprechenden FX-Position. (Relativ niedrige) Gebühren zahle ich dann erst mit dem Umtausch – sofern dieser dann überhaupt nötig ist.

Quellensteuer-Thematik

Investiert man in Einzelaktien, hat man es zwangsläufig mit Quellensteuern zu tun. Eher unschön. Ein Thema für viele separate Beiträge. Glücklich kann man sich schätzen, wenn man nur in deutsche Aktien investiert ist. Mit einem Inlandsbroker ist dann alles geregelt. Bei US-Aktien sollte es normalerweise auch keine Probleme geben. Ausgefülltes W-8BEN-Formular, Doppelbesteuerungsabkommen, Anrechnung der halben Quellensteuer (15%) auf die deutsche Abgeltungsteuer, und gut ist!

Leider kochen jedoch viele EU-Staaten ihr eigenes (Quellensteuer-)Süppchen. Frankreich zum Beispiel. Trotz Doppelbesteuerungsabkommen landet die Quellensteuer, sofern die deutsche Depotbank keine Daten des Halters weitergeben kann oder möchte, erst einmal zur Gänze beim französischen Staat. Daher bietet etwa die DKB Deutsche Kreditbank einen entsprechenden Service für den Rückbehalt der Quellensteuer an. Im Endergebnis wird mit Erhalt der Dividende nur noch französische Quellensteuer (12,8 Prozent) abgezogen, die wiederum vollständig auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet wird.

Manche Staaten verlangen für die nachträgliche Quellensteuererstattung eine Bescheinigung der Depotbank, dass Quellensteuer einbehalten wurde. Schade, wenn der Broker hierfür mehr Gebühren verlangt, als man durch die Rückzahlung bekommen würde. Es lohnt sich also, die Konditionen der Depotbank in dieser Hinsicht näher zu durchleuchten!

Was für einen Auslandsbroker spricht …

Gerade, wenn ich nicht vornehmlich in deutsche oder europäische Aktien investiere, spricht einiges für einen Auslandsbroker:

Mit hoher Wahrscheinlichkeit werde ich an dem Börsenplatz handeln können, an dem das Wertpapier originär gelistet ist, und das zu meist besseren Konditionen als bei typischen deutschen Online-Brokern. Von den sog. Neo-Brokern spreche ich jetzt gar nicht. Dort ist der Handel oft nur an ausgewählten Handelsplätten wie L&S, Gettex (Börse München) oder Tradegate möglich. Auch wenn versprochen wird, dass die Spreads zu den regulären Handelszeiten nicht größer sind als an den klassischen Börsen, ist doch zumindest die Titelauswahl eingeschränkt.

Bin ich Kunde einer deutschen Depotbank, dann wird grundsätzlich mit dem Wechselkurs am Tag des Erhalts der Dividende umgetauscht. Egal wo der Kurs gerade steht. Mit Auslandsbrokern kann ich dagegen Währungsschwankungen erst einmal „aussitzen“.

Das leidige Thema MiFID II: Zum Schutz von in EU-Europa ansässigen Anlegern können bestimmte Papiere wie z.B. US-ETFs seit 2018 nicht mehr ohne Weiteres in der EU erworben oder nachgekauft werden. Diese Regel ist von allen Brokern einzuhalten, die innerhalb der EU vertrieblich tätig (nicht: ansässig) sind. Also auch z.B. Interactive Brokers samt Ablegern. Ein „richtiger“ Auslandsbroker, etwa TradeStation aus den USA oder Swissquote aus der Schweiz wäre hier die Lösung.

Was eher weniger für Auslandsbroker spricht …

Als Kunde eines Auslandsbroker muss ich bereit sein, mich zu einem Mindestmaß in steuerliche Detailfragen einzuarbeiten. Das Reporting eines Auslandsbrokers ist nicht 1:1 für die deutsche Steuererklärung nutzbar. Auch wenn etwa Interactive Brokers mit seinen deutschen Ablegern derzeit versucht, ein entsprechendes, von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC aufbereitetes Reporting anzubieten. Fallstricke gibt es zur Genüge:

  • Das fängt mit dem Zuflussdatum einer Dividende an. Für die deutsche Steuer ist ausschließlich das „Pay-Date“ relevant. In den USA ist das anders, siehe etwas das Reporting von Interactive Brokers. Hier wird das „Ex-Date“ herangezogen. Bei einem Depot mit vielen monatlichen oder quartalsweisen Zahlern habe ich da so einiges zwischen den Steuerjahren abzugrenzen.
  • Weiter geht es mit der richtigen Berechnung des Aktiengewinns, bei dem der Wechselkurs gegenüber der „Hauswährung“, dem Euro, sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf zur Berechnung herangezogen werden muss.
  • Besonders häkelig wird es dann beim ROC („Return Of Capital“), also Kapitalrückzahlungen ähnlich dem, was wir in Deutschland als „steuerfreie Dividende“ kennen. Dieses Procedere ist besonders bei US-ETFs und CEFs (Closed-End Funds) sehr beliebt. Erhält man ROC, so kann dieser Teil der Dividendenzahlung von der deutschen Abgeltungssteuer befreit werden. Zumindest wenn Dein Finanzamt das o.k. findet. Aber keine Angst, das Finanzamt schenkt einem sowieso nichts. Es handelt sich lediglich um eine Steuerstundung. Denn: die Anschaffungskosten sind um den ROC zu mindern. Für jedes Jahr, im dem ROC aus-, oder besser, zurückbezahlt wurde. Spätestens beim Verkauf des Wertpapiers zahlt man also entsprechend Steuern nach!
  • Das „Inländisch-Ausländisch-Thema“. Wie, das kennt Ihr nicht? Also: Es geht hier um den realisierten Aktiengewinn bei einer inländischen (also: deutschen) Aktie, die ich in einem Auslandsdepot halte. Für diese führt der Auslandsbroker ja „deutsche Quellensteuer“ ab. Somit ist im Rahmen der Steuererklärung (Anlage KAP) der Bereich „Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben“ (!) zuständig. Aktiengewinne bei ausländischen Aktien in einem Auslandsdepot wiederum sind, soweit nachvollziehbar, als „Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben“ aufzuführen.

Um diesem sprachlichen Kuddelmuddel zu entkommen, halte ich persönlich deutsche Aktien lieber gleich in einem deutschen Depot … Und US-ETFs bei einem Auslandsbroker …

Was ich ebenfalls sehr gerne vermeide (es sei denn, es ist mir gerade langweilig) ist der Transfer einzelner Depotpositionen, speziell von Auslandsbrokern zu deutschen Anbietern oder umgekehrt. Dies kann oft Monate dauern, und nicht selten werden auch die Anschaffungskosten nicht adäquat mit übernommen.

Fazit: DEN einen Anbieter für alles …

… den gibt es leider nicht. Am Ende hat jeder Broker spezifische Stärken und Schwächen, die sich im Zeitablauf auch noch ändern können. Abgestimmt auf den eigenen Anwendungsfall werden die meisten wohl bei mehreren Anbietern landen. Aber, so schlecht ist das doch nicht, oder? Dies kann schließlich auch der Risikostreuung dienen. So wie man im Wertpapierportfolio auf Streuung achten sollte. Zieht man auch den ein oder anderen Auslandsbroker (vorzugsweise aus den USA oder der Schweiz) in die Auswahl, ergibt sich sogar eine gewisse Streuung bei den Sicherungssystemen.

PS: Wer gerne tiefer in die Materie pro/kontra Auslandsbroker tauchen will: dieses Thema habe ich bereits in einem früheren Beitrag ausführlich behandelt.

Bild von Alexander Lesnitsky auf Pixabay

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