Letzte Aktualisierung: 22.07.2022.
Wie ich bereits in einem früheren Beitrag erläutert habe, rechnen die meisten Auslandsbroker bei der Ermittlung des Aktiengewinnes „falsch“, d.h. nicht im Sinne des deutschen Steuerrechts.
Noch komplizierter wird es aber beim Handling von Fremdwährungen. Eventuelle Währungsgewinne sind nämlich ggf. ebenfalls steuerpflichtig.
Das Reporting des Auslandsbrokers hilft hier, mangels Anpassung an das deutsche Steuerrecht, nur bedingt. Glücklicherweise gilt aber eine Freigrenze von 600 EUR, so dass viele Anleger von der Regelung gar nicht betroffen sind. Doch kommen wir zu den Details …