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Neuregelung für Währungsgewinne bei Fremdwährungskonten

Letzte Aktualisierung: 16.04.2025.

Keiner meiner Blogbeiträge hat jemals zu so vielen Rückmeldungen geführt wie „Auslandsdepots: Stolperfalle Fremdwährungen“. Nun ist schwer Zeit für ein Update, denn die Finanzverwaltung hat das Thema „Fremdwährungsgewinne“ ab 2025 neu geregelt, zumindest für verzinsliche Fremdwährungskonten – wie auch schon in den Blogkommentaren angesprochen. Wie sieht die Neuregelung also aus – fließen Zinsen weiterhin einfach zu, oder handelt es sich dabei jeweils um eine Neuanschaffung von Fremdwährung? Wie kann ich die Fremdwährungsgewinne selbst berechnen, sofern ich von der Bank keine entsprechende Bescheinigung bekomme? Und, last but not least: Ist mein Fremdwährungskonto überhaupt von der Neuregelung betroffen?

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Warum ich ein Depot bei dem US-Broker TradeStation unterhalte

Letzte Aktualisierung: 27.12.2021.

An dieser Stelle habe ich schon öfter über die Beweggründe geschrieben, einen Account bei diesem oder jenem Broker im In- oder Ausland zu unterhalten. Wie in einem früheren Blogbeitrag erläutert, kann dabei ein wesentlicher Beweggrund sein, die MiFID II-Richtline zu umgehen. Als mündiger Investor schütze ich mich nämlich gerne selbst. Aber hast Du schon einmal von der US-Steuerregel IRC 871(m) gehört? Das wäre hiermit dann ein weiterer Grund für einen Auslandsbroker. Genauer gesagt, für einen Broker, der außerhalb der EU-Jurisdiktion angesiedelt ist. Konkret war es mein Wunsch, weiter in sog. Exchange Trade Notes (ETNs) investieren zu können.