Letzte Aktualisierung: 27.12.2021.
An dieser Stelle habe ich schon öfter über die Beweggründe geschrieben, einen Account bei diesem oder jenem Broker im In- oder Ausland zu unterhalten. Wie in einem früheren Blogbeitrag erläutert, kann dabei ein wesentlicher Beweggrund sein, die MiFID II-Richtline zu umgehen. Als mündiger Investor schütze ich mich nämlich gerne selbst. Aber hast Du schon einmal von der US-Steuerregel IRC 871(m) gehört? Das wäre hiermit dann ein weiterer Grund für einen Auslandsbroker. Genauer gesagt, für einen Broker, der außerhalb der EU-Jurisdiktion angesiedelt ist. Konkret war es mein Wunsch, weiter in sog. Exchange Trade Notes (ETNs) investieren zu können.