Letzte Aktualisierung: 08.02.2021.
Gehören Sie auch zu den „Glücklichen“, die sich, rechtzeitig vor Corona, mit Aktien der TUI eingedeckt haben? Nun, wer konnte schon ahnen, das da so ein Virus die Reisebranche derart durcheinander bringen wird. Aber das ist ein anderes Thema … Aktuell hatten TUI-Aktionäre nun die Chance, sich an einer Kapitalerhöhung zu beteiligen. Lässt sich ja alles ganz einfach berechnen, oder?
Ja, schon, … aber beim Blick in den Postkasten der Depotbank seines Vertrauens reibt man sich dann vielleicht doch etwas verwundert die Augen und zückt erst einmal den Taschenrechner …
Daher hier mal (m)ein Zahlenbeispiel:
- ich besitze derzeit 400 TUI Aktien …
- aus diesen resultieren erst einmal 400 Bezugsrechte mit einem Bezugsverhältnis von 29:25, d.h. für jeweils 29 Aktien habe ich das Recht 25 neue Aktien zu erwerben
- ergibt also das Recht, 400/29 = 13 (13,79 abgerundet) mal 25 neue Aktien, in Summe also 325 neue Aktien, zu erwerben
- für diese 325 neuen Aktien benötigt man 13 x 29 = 377 Bezugsrechte
- um mein Bezugsrecht wahrzunehmen musste ich ein entsprechendes, vom Broker bereitgestelltes, Bezugsrechtsformular ausfüllen und rechtzeitig zusenden (wir sind ja modern: statt Fax akzeptierte mein Broker auch einen E-Mail-Scan).
- d.h. 400-377 = 23 Bezugsrechte können nicht eingelöst werden
- diese konnte man selbst verkaufen (oder vom Broker verkaufen lassen).
- die 325 neuen (Namens-)Aktien werden seitens des Brokers bei der TUI AG registriert (ggf. fallen hier Gebühren an, bei der onvista bank z.B. 0,89 Euro). Bei mir war dies am 2. Februar 2021 der Fall.
Alles ganz einfach, oder etwa nicht? Der Verkauf aller Bezugsrechte wäre dann auch die Alternative gewesen, hätte man sein Bezugsrecht nicht wahrgenommen. Ach ja, den Erlös aus den verkauften Bezugsrechten (hier: 23) muss man natürlich voll versteuern … Hat man ja schließlich für „ganz umsonst“ bekommen … aber das macht ja der Broker für einen, es sei denn, Sie nutzen ein Auslandsdepot.
Bild von David Mark auf Pixabay