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Neuregelung für Währungsgewinne bei Fremdwährungskonten

Letzte Aktualisierung: 16.04.2025.

Keiner meiner Blogbeiträge hat jemals zu so vielen Rückmeldungen geführt wie „Auslandsdepots: Stolperfalle Fremdwährungen“. Nun ist schwer Zeit für ein Update, denn die Finanzverwaltung hat das Thema „Fremdwährungsgewinne“ ab 2025 neu geregelt, zumindest für verzinsliche Fremdwährungskonten – wie auch schon in den Blogkommentaren angesprochen. Wie sieht die Neuregelung also aus – fließen Zinsen weiterhin einfach zu, oder handelt es sich dabei jeweils um eine Neuanschaffung von Fremdwährung? Wie kann ich die Fremdwährungsgewinne selbst berechnen, sofern ich von der Bank keine entsprechende Bescheinigung bekomme? Und, last but not least: Ist mein Fremdwährungskonto überhaupt von der Neuregelung betroffen?

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Auslandsdepots: Stolperfalle Fremdwährungen

Letzte Aktualisierung: 16.04.2025.

Wie ich bereits in einem früheren Beitrag erläutert habe, rechnen die meisten Auslandsbroker bei der Ermittlung des Aktiengewinnes „falsch“, d.h. nicht im Sinne des deutschen Steuerrechts.

Noch komplizierter wird es aber beim Handling von Fremdwährungen. Eventuelle Währungsgewinne sind nämlich ggf. ebenfalls steuerpflichtig.
Das Reporting des Auslandsbrokers hilft hier, mangels Anpassung an das deutsche Steuerrecht, nur bedingt. Glücklicherweise gilt aber eine Freigrenze von 600 EUR, so dass viele Anleger von der Regelung gar nicht betroffen sind. Doch kommen wir zu den Details …