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Rekord-Dividende beim UK-Wasserversorger Pennon: steuerfrei oder nicht?

Letzte Aktualisierung: 28.07.2021.

Da lacht das Herz jedes Dividendenjägers: 3,55 GBP „Special Dividend“ pro Aktie wurden den Anlegern des britischen Wasserversorgers Pennon Group am 16. Juli 2021 ausgeschüttet. Das ist in der Tat eine Ansage. Die aktuelle Dividendenrendite des „Wasser-Knallers“ (so titulierte es unlängst der Dividendenblog Divantis) beträgt somit ca. 30 Prozent. Schade nur, dass auch das Finanzamt seinen Teil davon haben will … doch, Moment mal, muss diese „Dividende“ denn überhaupt versteuert werden?

Dazu lohnt sich jedenfalls ein Blick hinter die Kulissen. Wie das Unternehmen in einer seiner drei (!) Pressemeldungen vom 3. Juni 2021 schreibt:

Pennon Group plc (Pennon or the Group) announced earlier today, 3 June 2021 that Pennon has acquired 100% of the issued share capital of Bristol Water Holdings UK Limited (the Acquisition) and has proposed a Special Dividend and Share Consolidation.

https://www.pennon-group.co.uk/media/news/proposed-special-dividend-and-share-consolidation-and-changes-articles-association

Kernkompetenz Wasserversorgung

Pennon hat sich strategisch neu, besser, aufgestellt, um sich fortan auf seine Kernkompetenz, die Wasserver- und entsorgung, zu konzentrieren. Hierzu hat sich das Management bereits im Juli 2020 für immerhin 3,7 Mrd. GBP von dem Abfallentsorger Viridor getrennt. Fortan saß Pennon auf einem Berg von Cash und als Anleger fragte man sich, was denn wohl damit passieren würde, und ob es nicht Zeit für eine größere Dividende wäre. Nun wissen wir es: Der Erlös wurde u.a. zur Akquisition von Bristol Water genutzt. Für Bristol Water wurden 425 Mio. GBP gezahlt, nicht eben günstig bei derzeit gerade mal 118 Mio. GBP Umsatz …, aber auch nicht allzu viel im Vergleich zu den 3,7 Mrd. GBP Erlös im Zuge des Verkaufs von Viridor. Das restliche Geld wird nun

  • zur Schuldentilgung,
  • zum Aufkauf eigener Aktien und …
  • zur Zahlung genannter „Special Dividend“ genutzt.

Die Sonderdividende ist dabei aber nicht etwa ein Geschenk an die Aktionäre! Tatsächlich hat sich der Wert des Unternehmens entsprechend verringert. Nun, das wäre natürlich auch bei einer „richtigen“ Dividende so. Nur, in diesem Fall hat sich auch der Wert des Unternehmens an sich, betrachtet man deren Vermögenswerte, mal eben um ca. ein Drittel verkleinert. Demzufolge ist es nur folgerichtig, den Aktionären diesen Teil Ihres Geldes zurückzugeben. Die Bezeichnung „Special Dividend“ gibt diesen Sachverhalt nicht wirklich wieder, handelt es sich doch hierbei nicht um das Ergebnis gewöhnlicher Geschäftstätigkeit, sondern, um eine … Kapitalrückzahlung. Und diese sollte, muss (!), auch für den deutschen Anleger, steuerfrei sein. Letztlich sieht dies Pennon genauso. In einer der Pressemeldungen vom 3. Juli 2021 heißt es:

Pennon is also announcing a return of capital (Hervorhebung durch den Autor) to shareholders, consisting of a Special Dividend of c.£1.5 billion, and a share buy-back programme of up to £0.4 billion.

https://www.pennon-group.co.uk/media/news/acquisition-bristol-water-group-and-proposed-special-dividend-and-share-consolidation

Money for nothing?

Gilt die „Steuerfreiheit“ dieser Kapitalrückzahlung von Pennon wirklich für immer? Leider … nein! Zumindest dann nicht, wenn die Papiere erst nach Einführung der Abgeltungsteuer 2009 gekauft wurden.

Zeitgleich mit der Auszahlung der „Special Dividend“ sind nämlich die Anschaffungskosten um die Kapitalrückzahlung zu kürzen. Gegebenenfalls muss man den Einstandskurs selbst entsprechend mindern und darüber Buch halten. DEGIRO tut dies nicht. Ein Auslandsbroker wie Interactive Brokers (und auch die Reseller) dagegen schon: die Anpassung der Anschaffungskosten wird dort im Reporting unter „Cost Adjustments“ ausgewiesen.

Generell gilt: Belege behalten bzw. PDFs archivieren. Speziell bei DEGIRO kann dies ruhig auch einmal eine passende Pressemeldung des betroffenen Unternehmens sein – viele Belege gibt es bei DEGIRO, außer einer E-Mail bei Kauf oder Verkauf, nämlich eher nicht 😉

Jedenfalls: durch die reduzierten Anschaffungskosten handelt es sich letztlich „nur“ um eine Steuerverschiebung in die Zukunft bzw. eine Steuerstundung. Spätestens beim Verkauf der Papiere darf man also entsprechend mehr Steuern bezahlen. Kleiner Trost: Idealerweise hält man als Einkommensinvestor den Titel jedoch über viele Jahre, bevor es dann doch noch zu einer Steuerzahlung kommt.

Reverse Stock Split

Bleibt noch das Thema „Share Consolidation“. Diese wurde am 5. Juli, also bereits vor Zahlung der großen Dividende, durch einen 3:2 Reverse-Aktiensplit durchgeführt. Wer also 300 Aktien besessen hat, hat jetzt nur noch 200. Bei der Gelegenheit sollte man erwähnen, dass sich im Rahmen des Aktiensplits auch die ISIN und die WKN geändert haben. Bevor also der ein oder andere auf einer veralteten Kursseite landet …

  • alt: WKN: A0J371, ISIN: GB00B18V8630
  • neu: WKN: A3CR01, ISIN: GB00BNNTLN49

Der Aktienkurs von Pennon schwankt derzeit jedenfalls so um die 12 GBP bzw., eigentlich ja um die 1.200 GPX, denn offiziell sind die Aktien der Pennon Group ja in Pence Sterling (GBX) notiert, d.h., man muss den GBP-Kurs noch mal 100 nehmen.

Nachteil deutsche Depotbank

Wie etwa Divantis in seinem Blogbeitrag darlegt, wurden ihm von seiner Depotbank, der Onvista Bank, bereits die 25%+ Abgeltungsteuer abgezogen. Ändert die Onvista Bank im weiteren Jahresablauf nicht selbst noch diese Einschätzung, bleibt dem Anleger nur die Möglichkeit, sich die abgeführte Steuer auf dem Wege der Veranlagung, also im Rahmen der persönlichen Steuererklärung, zurückzuholen.

Das jedenfalls kann dem Anleger mit Auslandsdepot nicht passieren: Ich selbst halte ebenfalls diesen Wert, in diesem Fall bei dem niederländischen Broker DEGIRO (der ja jetzt zur deutschen Flatex gehört). Die „Special Dividend“ von Pennon wurde mir, wie alle Dividenden, „brutto für netto“ überwiesen und, wichtig für meine Steuererklärung, im Kontoüberblick richtigerweise als „Kapitalrückzahlung“ tituliert.

Gegebenenfalls gib es noch einen kleinen Vorteil für Anleger mit Auslandsdepot, zumindest wenn es sich um größere Dividendenbeträge handelt: Während zum Beispiel die Onvista Bank aktuell (Stand 07/2021) 0,25 Prozent des Betrags für den Umtausch der Fremdwährung einbehält, sind dies bei DEGIRO (bei Nutzung der AutoFX-Funktionalität) nur 0,1 Prozent.

Und, wie sind Eure Erfahrungen?
Hat Eure Depotbank denn Abgeltungsteuer von der „Special Dividend“ einbehalten?

Bild von Alex Fox auf Pixabay

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