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Auslandsdepots: Stolperfalle Fremdwährungen

Letzte Aktualisierung: 22.07.2022.

Wie ich bereits in einem früheren Beitrag erläutert habe, rechnen die meisten Auslandsbroker bei der Ermittlung des Aktiengewinnes „falsch“, d.h. nicht im Sinne des deutschen Steuerrechts.

Noch komplizierter wird es aber beim Handling von Fremdwährungen. Eventuelle Währungsgewinne sind nämlich ggf. ebenfalls steuerpflichtig.
Das Reporting des Auslandsbrokers hilft hier, mangels Anpassung an das deutsche Steuerrecht, nur bedingt. Glücklicherweise gilt aber eine Freigrenze von 600 EUR, so dass viele Anleger von der Regelung gar nicht betroffen sind. Doch kommen wir zu den Details …

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30 Prozent Pauschalsteuer bei Depotübertrag ohne Anschaffungskosten?

Letzte Aktualisierung: 25.08.2021.

Viele werden es aus eigener Erfahrung kennen: Wertpapier- und Depotüberträge sind nicht selten langwierig und fehlerbehaftet. Manchmal kommen sie sogar gar nicht erst zustande. Selbst wenn auf den ersten Blick alles glatt verlaufen ist, kann es später noch Probleme geben: Zum Beispiel, wenn die Anschaffungskosten der Papiere nicht oder nicht korrekt übertragen wurden. In diesem Falle drohen bei einer deutschen Depotbank im Falle eines Verkaufes der Papiere 30 Prozent Pauschalsteuer! Noch schlimmer: Nicht immer kann man sich die zuviel bezahlte Steuer nachträglich noch vom Finanzamt zurückholen.