Letzte Aktualisierung: 01.11.2024.
Könnte doch alles ganz easy sein: In Deutschland ansässige Broker dürfen für die Übertragung von Wertpapieren keine Gebühren verlangen. Über das sog. „Taxbox-Verfahren“ übermittelt das abgebende Institut zusätzlich noch die Anschaffungskosten und, bei Fonds, eventuelle Vorabpauschalen an das Empfängerinstitut, und alles ist gut. Soweit die Theorie. In der Praxis gibt es jedoch immer wieder Probleme. Oft wäre es daher besser, man verkauft seine Bestände einfach. Vor allem, wenn auch Auslandsbanken im Spiel sind. Dann stimmen zumindest die steuerlichen Daten. Nachfolgend berichte ich über meine ganz persönlichen Erfahrungen.