Ja, seid Ihr denn „gut veranlagt“?!
Schön, wenn man das von sich behaupten kann! Der Begriff „veranlagt“(*) bedeutet „geistig oder körperlich zu etwas Bestimmtem befähigt“ zu sein. Im engeren Sinne wird das während eines bestimmten Zeitraums z.B. durch Kapitalanlagen erzielte Einkommen (steuerlich) „veranlagt“. Bei unseren Nachbarn in Österreich steht die „Kapitalveranlagung“ dagegen synonym für das, was wir in Deutschland einfach nur „Kapitalanlage“ nennen.
In diesem Finanzblog geht es jedenfalls um die Kapitalanlage in all ihren Facetten. Zu denen gehört natürlich auch (und nicht zuletzt) deren steuerliche Behandlung! Der Bogen spannt sich dabei mindestens von
- „A“ wie Abgeltungsteuer über
- „R“ wie Return Of Capital bis hin zu
- „V“ wie Vorabpauschale …
Als Euer Veranlager wünsche ich Euch nun viel Spaß beim Lesen und auch den gewünschten Erkenntnisgewinn.
(*) „veranlagt“, in: DWDS – Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache, hrsg. v. d. Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, abgerufen am 05.11.2020.
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