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Kryptowährungen handeln in nur einer Stunde?

Letzte Aktualisierung: 13.03.2023.

Über die BSDEX (Börse Stuttgart Digital Exchange) ist es sehr einfach und kostengünstig, Kryptowährungen zu handeln. Natürlich ohne ein eigenes, externes Wallet, bei dem man womöglich die Zugangsdaten für immer verlieren könnte. Der Account ist in einer halben Stunde eingerichtet, inkl. Online-Authentifizierung. Bleibt dann nur noch zu erläutern, wie man dann seine (hoffentlich) Gewinne versteuern muss. Hinweis: Dieser Blogbeitrag ist als Auszug in der Ausgabe „Kryptowährungen“ des Magazin GELDMAG erschienen*.

* Das Blogger-Netzwerk FinanzFeed (mittlerweile inaktiv) hatte im April 2021 zu einer Blogparade geladen, Thema: „Kryptowährungen“. Die Beiträge meiner Blogger-Kollegen findet Ihr (Stand 03/2023) weiterhin noch beim Finanzwolf.

Warum sollte man überhaupt mit Bitcoin & Co. handeln?

Spätestens seit Anfang 2021 hat es einen regelrechten Run auf den Bitcoin gegeben. Klar, dass da jeder dabei sein will … auf eigene Gefahr, natürlich! Daher meine Warnung: beim Bitcoin handelt es sich, wie bei allen Kryptowährungen, um ein hochspekulatives Anlageobjekt.

Die wichtigste Eigenschaft des Bitcoin ist jedenfalls nicht seine Bezahlfunktion. Etablierte Finanzdienstleister wie z.B. Visa sind bei der Abwicklung von Transaktionen weitaus effizienter. Zusätzlich meinen manche, so z.B. die Ratingagentur Morningstar, dass der Bitcoin im Portfolio eine ähnliche Funktion einnehmen kann wie Gold, nämlich als Wertspeicher und zur Portfoliodiversifikation. Allerdings sollte Anlegern klar sein, dass der Kurs von Kryptowährungen sich nicht unbedingt unabhängig von anderen Vermögenswerten entwickelt, wie sich etwa beim Corona-Crash 2020 eindrucksvoll gezeigt hat.

Klar ist auch, dass das Schürfen von Bitcoins nicht gerade umweltfreundlich ist.

Wer hinter dem Handelsplatz BSDEX steht

Hinter der BSDEX, „dem erstem multilateralen Handelsplatz für digitale Vermögenwerte in Deutschland“ (Eigenwerbung) steht die Baden-Württembergische Wertpapierbörse GmbH, die auch Trägergesellschaft der öffentlich-rechtlichen Börse in Stuttgart ist.
Bankpartner ist die solarisBank AG. Die Verwahrung der Kryptowährungen erfolgt durch die blocknox GmbH, einer Tochtergesellschaft der Boerse Stuttgart Digital Ventures GmbH.

Account ist schnell einrichtet

Neben Bitcoin (BTC) können BitCoin Cash (BCH), Ethereum (ETH), Litecoin (LTC) und Ripple (XRP) gehandelt werden, im Juni 2022 wurde das Angebot um Uniswap (UNI) und Chainlink (LINK) erweitert.
Weitere Kryptowährungen werden sicher noch hinzukommen. Allerdings sollte man sich auch vergegenwärtigen, dass zum Zeitpunkt des Schreibens dieses Beitrags BTC und ETH immer noch fast 70 Prozent des Gesamtmarktes ausmachen.

Der Account war doch tatsächlich in ca. 30 min. eingerichtet. Vor der Freischaltung muss man sich noch identifizieren, was mit der Online-Ident App des deutschen Anbieters IDnow, der u.a. auch von der Commerzbank und N26 genutzt wird, schnell erledigt war. Dort identifziert man sich per Handy-Kamera und Ausweis, und versichert darüber hinaus, dass man auf eigene Rechnung handelt.

Für jedes Asset, also die Geldwährung Euro sowie jeder der Kryptowährungen, mit denen gehandelt werden kann, gibt es ein eigenes Wallet.

Das Login in den Account ist via mTAN abgesichert. Hier würde man sich eine modernere Variante, etwa mit einer Authenticator-App von Google oder Microsoft, wünschen. Ebenso wünschenswert wäre eine Mobil-App. Positiv ist jedenfalls anzumerken, dass die Nutzung der eines Online-Brokers ähnelt, und keine Gefahr besteht, den Zugang zu seinen Wallets zu verlieren.

Ein- und Auszahlungen

Als Referenzkonto dient das durch den letzten Einzahlungsprozess definierte Bankkonto. Einzahlungen auf das BSDEX-Guthabenkonto erfolgen über eine Wallet-IBAN der solarisBank.
Echtzeitüberweisungen werden nicht unterstützt. Bei mir waren Einzahlungen nach ca. einem Arbeitstag verfügbar.
Für alle, die das ganz große Rad drehen: Aktuell können max. 20.000 EUR pro Überweisung und max. 200.000 EUR pro Kalendermonat eingezahlt werden. Ein- und Auszahlungen sind kostenfrei – bei anderen Plattformen nicht selbstverständlich!

Der Handel mit Kryptowährungen

Als Ordertypen stehen

  • Limit Order,
  • Market Order und
  • Stop Order

zur Verfügung. Gehandelt werden kann quasi 24 Stunden am Tag.

Der Handel erfolgt anonym. Vor und nach einer Transaktion haben Teilnehmer nicht die Möglichkeit, Orders anderen Teilnehmern zuzuordnen.

Gebührenstruktur der BSDEX

Die Gebühren der BSDEX sind als moderat zu bezeichnen. Die Höhe des Transaktionsentgelts richtet sich grundsätzlich danach, ob die betreffende Order als Maker-Order oder als Taker-Order (teil)ausgeführt wird. Hierzu gilt folgende Unterscheidung:

  • Eine Taker-Order wird nach ihrer Übermittlung an die BSDEX im fortlaufenden Handel sofort gegen eine bereits im Orderbuch befindliche Order ausgeführt.
  • Eine Maker-Order wird zunächst in das Orderbuch eingestellt und später gegen eine oder mehrere neu eintreffende Orders ausgeführt.

Bei der Ausführung in Auktionen gelten unlimitierte Orders stets als Taker-Orders, limitierte Orders als Maker-Orders. Eine Taker-Order kostet 0,20 Prozent des Ordervolumens, eine Maker-Order 0,35 Prozent; das Mindesttransaktionsentgelt ist 0,01 EUR je Order.
Weiteren Gebühren für die Transaktion der Euro-Beträge und Kryptowährungen sowie deren Verwahrung werden nicht erhoben.

Zum Vergleich: Die Gebühren bei der BISON App

Um die (günstigen) Konditionen der BSDEX einmal ins Verhältnis setzen zu können, bietet sich der Vergleich mit der BISON App an, ebenfalls aus dem Hause der Börse Stuttgart. Bei BISON fallen keine Gebühren für Transaktionen, Ein- und Auszahlungen sowie die Verwahrung von Kryptowährungen an. BISON verdient sein Geld über den Spread zwischen Kauf- und Verkaufspreis, der derzeit immerhin 0,75 Prozent beträgt.

Die Besteuerung von Verkäufen

Krypto-Gewinne sind nicht per se steuerfrei. Gewinne in Euro oder einer anderen Kryptowährung führen zu einem privaten Veräußerungsgeschäft i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Diese sind in der Steuererklärung in der Anlage SO einzutragen.

Der Gewinn aus der Veräußerung von Kryptowährungen ergibt sich als Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem Veräußerungspreis. Hierbei wird die FIFO-Methode angewandt (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG). Es wird also unterstellt, dass die zuerst angeschafften Bestände zuerst veräußert wurden.

Sofern die Spekulationsfrist mehr als ein Jahr beträgt, sind Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen im privaten Bereich nicht einkommensteuerpflichtig. Ebenso, wenn die jährliche Freigrenze in Höhe von 600,- EUR nicht überschritten wurde.

Aber Achtung: diese Freigrenze gilt für den Gesamtgewinn aus sämtlichen privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb eines Jahres!

Übrigens: seitens der BSDEX existiert (bisher?) kein schriftliches Jahresendreporting. Die einzelnen Trades sind aber natürlich online im eigenen Account hinterlegt, inkl. eventueller Teilausführungen. Zur Aufbereitung für das Finanzamt sollte man daher Excel bemühen und ein wenig Copy & Paste von der Website betreiben.

Anmerkung: Der Artikel basiert ausschließlich auf meinen eigenen Erfahrungen und enthält keine Affiliate-Links zur BSDEX.


Andere empfehlenswerte Finanzblogs, die für das GELDMAG geschrieben haben

Insgesamt haben nicht weniger als 18 Finanzblogger in der dritten GELDMAG-Ausgabe über Kryptowährungen geschrieben. Folgende empfehlenswerte Finanzblogger sind u.a. dabei:

Bild von Pete Linforth auf Pixabay

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